Kooperationsbedingungen Fradeo GmbH

Garantien

Geld-zurück-Garantie
Fradeo garantiert die Vorstellung von mindestens X (X) Kandidaten binnen X (XX) Wochen, die den Anforderungskriterien entsprechen, welche in der Definition des Suchprofils gemeinsam mit dem Kunden erfasst wurden. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Datum des Gesprächs zur Definition des Suchprofils.
Bei Nicht-Erfüllung kann der Kunde am Ablaufdatum der Gewährleistungsfrist eine der folgenden zwei Optionen wählen:

1. Der Kunde kommuniziert innerhalb von 15 Tagen seinen Wunsch auf Rückerstattung der Anzahlung, was zur Beendigung dieses Vertrages und aller Verpflichtungen beider Parteien führt.
2. Kommuniziert der Kunde nicht seinen Wunsch auf Rückerstattung der Anzahlung, so bestätigt er die weitere Zusammenarbeit mit Fradeo über die Gewährleistungsfrist hinaus. In diesem Fall verzichtet der Kunde auf die Rückerstattung der Anzahlung.
Wesentliche Abweichungen des vereinbarten Suchprofils bedürfen eines neuen Suchauftrages.

Garantie zur Wiederaufnahme der Kandidatensuche

Der Zeitraum der aktiven Kandidatensuche ist begrenzt auf 6 Monate. Nach erfolgreichem Abschluss der Personalsuche und Zahlung des Vermittlungshonorars an Fradeo erhält der Kunde optional eine Garantie zur Wiederaufnahme der Kandidatensuche: Im Falle eines Ausscheidens des vermittelten Arbeitnehmers innerhalb der ersten 6 Monate nach Einstelllung, sucht Fradeo nach einem (1) geeigneten Ersatz. Der Suchzeitraum ist hierbei ebenfalls begrenzt auf 6 Monate. Diese Garantie entfällt, falls die Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

● seitens des Kunden durch eine interne Reorganisationsmaßnahme mit der Folge des Wegfalls des Bedarfes, des Arbeitsplatzes o. ä.,
● durch sonstige Reorganisationsmaßnahmen (zb. durch Fusion des Kunden mit einem anderen Unternehmen, Übernahme durch ein anderes Unternehmen, etc) oder
● durch signifikante Änderung der Arbeitsplatzbeschreibung bzw. der Aufgabenstellung verursacht wurde.

Bei Vermittlung von Interimmanagern entspricht der Garantiezeitraum zur Wiederaufnahme der Kandidatensuche einen (1) Monat.

Honorare

Das vom Kunden zu zahlende Honorar für die von Fradeo erbrachten Leistungen ist im Abschnitt 4 “Konditionen” geregelt.

Die in Etappe 1 " Zu Auftragsbeginn " zu zahlende Anzahlung ist nicht an den Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem Kunden und einem Kandidaten gebunden. Sie beinhaltet jedoch eine Geld-zurück-Garantie, deren Bedingungen im Absatz 3 "Garantien und Kundenzufriedenheit" aufgeführt sind.

Der Anspruch von Fradeo auf ein Vermittlungshonorar in Etappe 2 "Bei erfolgreicher Kandidatenvermittlung" ist an den Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem Kunden und einem von Fradeo vorgestellten Kandidaten gebunden. Fradeo erhält Anspruch auf ein Vermittlungshonorar für jeden durch Fradeo vorgestellten und vom Kunden eingestellten Kandidaten.

Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn es innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach erster Vorstellung des Kandidaten durch Fradeo zu einem Anstellungsverhältnis zwischen dem Kunden bzw. ein dem Kunden verbundenes Unternehmen (z.B. bei einer anderen Konzerntochter oder Konzernmutter) und dem Kandidaten kommt.

Hat sich ein durch Fradeo vorgestellter Kandidat bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Kunden beworben, so ist der Kunde verpflichtet, Fradeo diesbezüglich binnen einer Frist von 7 Tagen in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall erbringt Fradeo keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten und der Honoraranspruch entfällt. Der Kunde kann Fradeo jedoch anweisen, auch bezüglich diesen Kandidaten weiterzuarbeiten. Im Falle einer Einstellung des Kandidaten wird demnach auch ein Vermittlungshonorar fällig. Unterrichtet der Kunde Fradeo nicht binnen genannter Frist über die frühere oder parallele Bewerbung, so haftet er für den Schaden, der Fradeo dadurch entsteht.

Dem Kunden steht es offen, Fradeo Kontakte von Kandidaten zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Begründung eines Arbeitsverhältnisses wird, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein Vermittlungshonorar fällig.

Das Vermittlungshonorar wird bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses, d.h. mit Unterzeichnung des Vertrages und dies unabhängig davon, in welcher Position und Tätigkeit die von Fradeo vorgestellte Person beim Kunden eingestellt bzw. eingesetzt wird, fällig. Der Kunde ist verpflichtet Fradeo binnen maximal 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss bzw. Einigung schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt, so bleibt der Anspruch von Fradeo auf das Vermittlungshonorar dennoch bestehen.

Sämtliche für Fradeo entstandenen Kosten sind durch die Zahlung des Vermittlungshonorars abgegolten. Kosten, die durch Bewerbungsgespräche zwischen Ihnen und dem Kandidaten entstehen, werden unabhängig von Fradeo und direkt zwischen den betroffenen Parteien abgerechnet.

Zahlungskonditionen und Verzug

Die Abrechnung der beiden Honorarstufen und deren Fälligkeit sind in Absatz 4 “Konditionen” geregelt.

Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist von 21 Tagen befindet sich der Kunde in Verzug. Während des Verzuges des Kunden ist Fradeo berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von sieben Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Basiszinssatz ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich.

Kündigung

Der Kunde kann den Personalsuchauftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Erhält Fradeo die Kündigung (per Mail) binnen der ersten 7 Tagen nach Abschluss des Personalsuchauftrages, wird dem Kunde die Anzahlung in Höhe von 50% zurückerstattet. Geht die Kündigung nach diesem Zeitpunkt ein, so erlischt jeglicher Anspruch auf Kostenrückerstattung. Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und einem von Fradeo vorgestellten Kandidaten nach Kündigung des Personalsuchauftrages zustande, so ist das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.

Fradeo kann seinerseits den Personalsuchauftrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn:

● der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet,
● der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten (gemäß Absatz 3 ”Kooperations-Standards”) nicht erfüllt,
● die Personalsuche gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt,
● der Kunde zahlungsunfähig ist.
● die Dauer der Personalsuche 6 (sechs) Monate, ab Datum der Definition des Suchprofils, überschreitet.

Im Falle einer Kündigung ist Fradeo berechtigt, die Erbringung der garantierten Leistungen einzustellen.

Sonstiges

Diese Geschäftsbedingungen wurde im Interesse aller Betroffenen so unbürokratisch wie möglich gestaltet. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt
dann eine solche Regelung als vereinbart, die zulässiger Weise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am Nächsten kommt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln.