| Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung in Frankreich Diese Seite liefert Ihnen Informationen zum Thema Insolvenzverfahren in Frankreich (auch: Restschuldbefreiung in Frankreich oder EU Insolvenz..)
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 1346/2000 können auch Deutsche und Österreicher ein privates Insolvenzverfahren in Frankreich beanspruchen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Vorteile durch die private Insolvenz in Frankreich Gegenüber der Privatinsolvenz in Deutschland oder dem Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung in Österreich, kann die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Frankreich unter Umständen erhebliche Vorteile für den Antragsteller mit sich bringen. So kann eine eventuelle Restschuldbefreiung in Frankreich schon nach wenigen Monaten (12-14) erfolgen, aber selbst wenn es bis zur Restschuldbefreiung im Einzelfall etwas länger dauert (z.B. 18-36 Monate) ist dies immer noch deutlich schneller als vergleichbare Insolvenzverfahren in Deutschland oder Österreich die im Regelfall bis zu 7 Jahren andauern können.
Frankreich Insolvenz bedeutet EU-Recht für EU-Bürger Warten Sie nicht länger auf bessere Zeiten, gehen Sie Ihren Weg, z.B. mit einem Insolvenzverfahren in Frankreich. Füllen Sie noch heute kostenlos und unverbindlich unser Kontaktformular aus. Wir werden gemeinsam herauszufinden, ob auch Sie den Weg der Privatinsolvenz in Frankreich wagen sollten. | | geschrieben von Insolvenz@de.fr, letzte Antwort am 15/05/2006 |
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Schuldner gehen nach Frankreich Das Elsass zieht immer mehr deutsche Schuldner an.
Frontal21
Schneller schuldenfrei
Warum Deutsche gerade im Elsass Insolvenz anmelden
Das Elsass gilt zunehmend als Geheimtipp unter deutschen Schuldnern. Denn dort ermöglicht es das Insolvenzrecht, bereits nach zwei Jahren wieder ein schuldenfreies Leben zu führen. In Deutschland dauert das Verfahren der so genannten Restschuldbefreiung dagegen mindestens sechs Jahre. Zu lange für viele, die sich schnell wieder eine neue Existenz aufbauen wollen.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,3900985,00.html | | geschrieben von @, letzte Antwort am 02/03/2006 |
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Hat man, wenn man in Deutschland einen Schufa-Eintrag hat, auch automatisch in Frankreich und den anderen europäischen Ländern diesen Eintrag? Oder ist das nicht länderübergreifend? | | geschrieben von sabine.meg@freenet.de, letzte Antwort am 04/03/2006 |
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hallo sabine im ausland gibt es die schufa nicht. aber wen du in bestimmten ländern ein konto eröffnen willst, wird nach deiner deutschen bankverbindung gefragt. dein kundenberater soll dann zu deinerperson auskunft erteilen.
gruss dr@select-invest.com | | geschrieben von dr@select-invest.com, letzte Antwort am 09/08/2006 |
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| Egal welches Departement - und was sind die Vorraussetzungen ? | | geschrieben von sandrahuegel_68@hotmail.com, letzte Antwort am 04/03/2006 |
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ich bitte um Kontraktaufnahme:
-02242 80950
-Giesecke-@t-online.de | | geschrieben von giesecke-@t-online.de, letzte Antwort am 15/05/2006 |
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hallo es ist war dass die insolvenz in france schneller geht, aber es wird vom richter geprüft in welcher weise auch immer sich jemand in france aufhält oder nicht.(wie heist der bürgermeister ihres wohnortes in france, wie hat ihr fussballverein am wochenende gespeilt) fragen aus dem unmittelbaren umfeld. deshalb lassen sie sich vor ihrer entscheidung den schritt in france zu gehen gut beraten.
gruss dr@select-invest.com | | geschrieben von dr@select-invest.com, letzte Antwort am 09/08/2006 |
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Ich bin Französin, lebe in Deutschland seit 15 Jahren. Meine GbR ist de Bach runter gegangen. Nun muss ich ein Insolvenzverfahren eröffnen lassen. Ein Bekannter fragte mich, warum ich es nicht in Frankreich tue. Ich weiß nicht viel davon, außer, daß, man einen Wohnnsitz in Frankreich braucht, was ich auch habe. Meine grösste Sorge ist, was es kostet. Wo kann ich erstmal eine unverbindliche Beratung beantragen. Danke für eure Hilfe. Sophie | | geschrieben von Alp.Niseoglu@t-online.de, letzte Antwort am 20/09/2006 |
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hallo nicole melde dich mal bei mir. wir können uns bei einem unverbindlichen gespräch mit deinem problem auseinander setzen.
| | geschrieben von dr@select-invest.com, letzte Antwort am 07/10/2006 |
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Ich bin Französin, lebe in Deutschland seit 15 Jahren. Meine GbR ist de Bach runter gegangen. Nun muss ich ein Insolvenzverfahren eröffnen lassen. Ein Bekannter fragte mich, warum ich es nicht in Frankreich tue. Ich weiß nicht viel davon, außer, daß, man einen Wohnnsitz in Frankreich braucht, was ich auch habe. Meine grösste Sorge ist, was es kostet. Wo kann ich erstmal eine unverbindliche Beratung beantragen. Danke für eure Hilfe. Sophie | | geschrieben von Alp.Niseoglu@t-online.de, letzte Antwort am 20/09/2006 |
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