| Wer weiss, ob man für ein nicht Secam taugliches Farbfernsehgerät Fernsehgebühren bezahlen muss bzw. in welchen Gesetzen dies zu eindeutig zu finden ist? Vielen Dank vorab für Antworten M. Bartzen | | geschrieben von monan@worldonline.fr, letzte Antwort am 06/03/2006 |
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Hallo, ich erklärte dies ganz einfach per Brief der entsprechenden Gebühreneinzugsstelle: Fernseher und Videorekorder ohne SECAM-Empfang, keine Antenne, nur SAT-Schüssel für ASTRA. Es hat geklappt ! Gruß Frank aus Frankreich | | geschrieben von infokurier@web.de, letzte Antwort am 23/08/2002 |
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Moin, lieber Beantworter. Könnten Sie mir den französischen Text,den Sie geschrieben haben, freundlicherweise übermitteln(vielleicht sogar direkt an meine email-Adresse) Danke im voraus Frank Ripholz
| | geschrieben von ri@harold-scholz.de, letzte Antwort am 27/08/2002 |
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Hallo Frank,
mit Interesse habe ich vor kurzem Ihren Beitrag gelesen. Da wir auf franz. Fernsehen verzichten und nur über SAT-Schüssel empfangen haben wir an Fernsehgebühren weniger gedacht und prompt - letzte Woche flatterte nach unserem kürzlich erfolgten Umzug eine Zahlungsaufforderung ins Haus. Auch wir wären sehr dankbar, wenn Sie uns Ihren bereits erfolgreich verwandten Text per Mail senden könnten.
Wir danken vorab für Ihre Mühe und senden freundliche Grüße Claus und Vera Birgel | | geschrieben von vera.birgel@wanadoo.fr, letzte Antwort am 09/10/2002 |
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hallo frank aus frankreich:
auch ich wuerde von diesem text gerne profitieren - oder vielleicht stellen sie ihn ja ins forum ein, da er ja von sehr allgemeinem interesse ist...
besten dank schonmal und liebe gruesse, martin. | | geschrieben von martin@blankemeyer.de, letzte Antwort am 22/10/2002 |
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Hallo, ich weiß, dass dieses Thema sehr interessant ist und auch nebenbei Geld gespart werden kann. Aber leider habe ich diesen Brief nicht mehr, es sind schon mehr als 7 Jahre her! Aber dies sollte drin stehen (am Besten in schlechtem Französisch): kein SECAM-tauglicher Fernseher, kein SECAM-tauglicher Videorekorder, keine Dachantenne, nur SAT-Antenne mit ASTRA-Empfang, höre keine französischen Radiosender (weil ich sie nicht verstehe), sehe kein franz. Fernsehen, weil keine Möglichkeit besteht und franz. Sendungen auch nicht verstanden werden. Bitte um Befreiung. Ich hatte nach dem Brief nie wieder etwas von der Behörde gehört. Hoffe, dass dies auch bei allen anderen funktioniert. Es kommt wohl auch auf den Beamten / die Beamtin an.... Viel Glück wünscht Frank aus Lothringen. | | geschrieben von infokurier@web.de, letzte Antwort am 06/03/2003 |
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Wusste gar nicht, wie viele sich für dieses Thema interessieren. Vielleicht könnte ja einer der betroffenen Personen den Text hier in diesem Forum veröffentlichen. Gruss Monika | | geschrieben von monan@worldonline.fr, letzte Antwort am 10/10/2002 |
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Hallo, ich weiß, dass dieses Thema sehr interessant ist und auch nebenbei Geld gespart werden kann. Aber leider habe ich diesen Brief nicht mehr, es sind schon mehr als 7 Jahre her! Aber dies sollte drin stehen (am Besten in schlechtem Französisch): kein SECAM-tauglicher Fernseher, kein SECAM-tauglicher Videorekorder, keine Dachantenne, nur SAT-Antenne mit ASTRA-Empfang, höre keine französischen Radiosender (weil ich sie nicht verstehe), sehe kein franz. Fernsehen, weil keine Möglichkeit besteht und franz. Sendungen auch nicht verstanden werden. Bitte um Befreiung. Ich hatte nach dem Brief nie wieder etwas von der Behörde gehört. Hoffe, dass dies auch bei allen anderen funktioniert. Es kommt wohl auch auf den Beamten / die Beamtin an.... Viel Glück wünscht Frank aus Lothringen. | | geschrieben von infokurier@web.de, letzte Antwort am 06/03/2003 |
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hallo, ich bin immer wieder erstaunt, wie entgegenkommend die franz. Behörden gegenüber Ausländern sind. Wenn das gleiche ein Franzose in D versuchen würde, könnte die Anwort der deutschen Behörden etwa so lauten: "TV-Gerät ist TV-Gerät, was anderes ist im Gesetz nicht vorgesehen" fertig und aus. | | geschrieben von scibbi@voila.fr, letzte Antwort am 15/03/2005 |
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| Ab diesem Jahr ist die Redevance mit der Einkommensteuer gekoppelt und gilt 1x pro Haushalt (egal wieviele Häuser), sobald ein Fernsehgerät im Hause steht. Wenn dies der Fall ist, muss das entsprechende Kästchen angekreuzt werden. Da die Prüfungen nun verschärft werden, sollte man lieber nicht versuchen, dies der Behörde zu verschweigen. Es könnte teuer werden. | | geschrieben von sandrine.grunz@gmx.de, letzte Antwort am 15/03/2005 |
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Hallo Sandrine, bevor ich mich mit meinem nichtbehördentauglichen schriflichem Französisch an die französischen Finanzämter wende, hoffe ich, von Ihnen einen Tipp zu bekommen. Ich habe zwei Ferienwohnungen in Frankreich und war bis jetzt in St Tropez zur Zahlung verdonnert. Nun will auch noch das FA in Narbonne die Steuer erheben. Gekoppelt übrigens mit der taxe d'habitation... ... und nicht mit der Einkommensteuer... Wissen Sie vielleicht, wie die genaue Gesetzestextauslegung in Frankreich zur Erhebung der Steuer lautet? Ist die Erhebungsgrundlage ein Secam-TV oder der grundsätzliche Besitz einer Wohnung mit TV. Danke für eine verlässliche Antwort und eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht
Ute Meronk | | geschrieben von utemeronk@web.de, letzte Antwort am 09/12/2005 |
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Alle offiziellen Erläuterungen zur Redevance findet man, allerdings auf französisch, hier: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N233.xhtml?&n=Imp%C3%B4t,%20taxe%20et%20douane&l=N13
Viel Spaß beim Lesen und Übersetzen. | | geschrieben von willmann@hw-web.de, letzte Antwort am 06/03/2006 |
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| Wäre nett wenn wir uns nochmals treffen Gruß deine Kollegin | | geschrieben von patricia.bahrs@wanadoo.fr, letzte Antwort am 22/12/2006 |
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